─   GESCHICHTE DES SCHÜTZENAUSMARSCHS   ─   TEIL 2   ─



Heutige Beispiele für Piken(-Attrappen) beim Schützenausmarsch:


Schafferpokal von 1665, auf dem über die Zeit die Namen aller Schaffer eingraviert wurden (hier klicken für eine bessere Ansicht), und eine Schilderung des Schützenausmarschs 1728 (!) mit Erwähnung der Schaffer als Auffälligkeit im Zug:

          


Schaffer  /  Präsenz des Schützenkollegiums

Um den gesamten Ablauf des Schießbetriebs und damit auch um den Schützenausmarsch kümmerten sich über 200 Jahre lang zwei „Schützenschaffer“, vorige Sprachform „-scheffer“. Sie wurden für diese Aufgabe als Beamte von der Stadtbehörde abgestellt. Bereits aus der ersten Schützenordnung von 1575, d.h. spätestens mit der Verlagerung des Schießens zum Klagesmarkt, geht ihre zentrale Rolle klar hervor. Über ihr Auftreten im Zug haben wir nur den oben gezeigten Hinweis, wonach sie Piken führten. Daß die Pike beim Schützenausmarsch als „Paradewaffe“ Einsatz fand, entsprach dem Zeitgeist des 18. Jahrhunderts und wurde ansonsten auch noch ein weiteres Mal erwähnt. 1807, inmitten der Phase der napoleonischen Besetzung, löste man das Schafferamt auf. Die Bezeichnung „Schaffer“ oder „Schäffer“ gibt es heute noch beim Schützenwesen z.B. in Celle, Sarstedt, Wennigsen, Peine und Braunschweig.

Dafür begann das Zeitalter des Schützenkollegiums. Es handelte sich dabei zunächst um vier vom Magistrat (= Stadtregierung) ernannte Deputierte. Später bestand das Kollegium aus einem Magistratsmitglied in Funktion als Schützen­senator, und sechs Schützendeputierten, welche nach Stadtgebieten direkt durch die Bürger gewählt wurden. Beigeordnet waren ihnen ein Sekretär, zwei bzw. bald drei Adjutanten (Gehilfen) sowie die Bruchmeister. Die Deputierten und besonders der Schützen­senator standen das ganze Jahr über stark in der Öffentlichkeit. Mit dem 2.WK ging die Einrichtung des Schützenkollegiums in Hannover unter. Selbstredend arbeiten seither weiterhin Funktionäre an den Aufgaben. Daß sie keine Autoritäten mehr darstellen, eigentlich niemandem bekannt sind, weshalb auch ihr Tun kaum hinterfragt wird, ist ein deutlicher Unterschied zu Zeiten, als das Schützenwesen in Hannover noch so große Bedeutung hatte. Erhalten ist der Begriff „Schützen­kollegium“ übrigens in Lehrte und Pattensen.

Senator, Deputierte und Adjutanten gingen auch beim Schützenausmarsch mit. Im 19. Jahrhundert hieß es, ihre Kleidung sei komplett blau gewesen. Auf den Schwarz-Weiß-Photos des 20. Jahrhunderts ist zu erkennen, daß die Jacken heller als die Zylinder und die Hosen waren, demnach im Gegensatz zu diesen wahr­scheinlich blau geblieben sind. Blau gilt zwar mitnichten als typisch hannoversch, ist aber halt die klassische Uniformfarbe von Institutionen (siehe Militär, Polizei, Bahn, Post, Feuerwehr), wenngleich meist in dunkelblauer Ausprägung. Man wird annehmen können, daß Blau in der Bekleidung der Menschen früher weniger vorkam als heutzutage, womit sich das Schützenkollegium also gut von den nicht-uniformierten Schützen abhob, und von den uniformierten dann sowieso noch mehr. In der Aufstellung verteilten sich die Kollegiumsleute auf die Spitzen der einzelnen Züge. Jeweils davor lief allerdings erst eine Kapelle, im Falle des 1. Zuges zudem die Ausrufer-Tamboure-Truppe. Auch heute gehen ja Verbandsfunktionäre zusammen mit den Bruchmeistern. Sie rahmen diese aber ein, während sie selbst zurückhaltend in die Uniform ihres Schützenvereins gekleidet sind. Damals war es anders. Die Kollegiumsleute setzten die Akzente mit persönlicher Ausstrahlung, wohingegen der Bruchmeister, bisweilen nur „die Fahne“ genannt, dahinter nicht unbedingt zu sehen sein mußte (vgl. nachfolgendes Photo von 1933).





Dem Erscheinungsbild des Schützenkollegiums kommt wahrscheinlich die Blaue Garde des „Offizier- und Unteroffizier-Corps der Bürgerkompanien Nienburg“ sehr nah, hier 2022 in Hannover zugange:





Weihe der neuen Zugstandarten 1950 (im Bild sind nur die Rückseiten zu sehen):



Die Bruchmeister  /  Unterteilung in Züge

Historisch sind die heute so umkulteten Bruchmeister ein fast unbeschriebenes Blatt. Ihr Ursprung liegt im Dunkeln, auch die Bedeutung des Wortes ist ungeklärt. Für 1659 soll es einen schwierig zu deutenden etwaigen Beleg ihrer Existenz geben. Ansonsten speisen sich die Kenntnisse über die Geschichte der Bruchmeister hauptsächlich aus Erwähnungen in drei Schützenordnungen. Hierzu ist anzu­merken, daß die aus den Schützenordnungen abzulesenden Zustände durchaus auch schon einige Zeit zuvor geherrscht haben könnten (da dieses Instrument sonst doch zu hinderlich gewesen wäre, wenn man Ideen für Veränderungen immer langwierig hätte sammeln müssen, um sie erst irgendwann mal umzusetzen, und das dann gleich ohne Praxiserprobung und bindend). Laut Schützenordnung von 1710 waren „zweene Brüchemeisters“ im Einsatz. 1825 ist verbrieft, daß sie die Fahnen der damals zwei Abteilungen trugen (die Bezeichnung „Züge“ setzte sich erst im 20. Jahrhundert durch). Eine weitere Aufgabe als diese scheinen sie beim Schützenfest bis zum 2.WK nicht gehabt zu haben. Folglich stiegen die Anzahl der Bruchmeister und die Anzahl der Züge aneinander gekoppelt gemeinsam an, im Jahr 1837 auf drei, im Jahr 1927 auf vier. In der Schützenordnung von 1905 liest man dann von der heute bekannten schwarzen Kleidung, die zu jener Zeit nicht mehr als eine unaufdringliche Modeerscheinung darstellte. Vorher war die Uniformfarbe wahrscheinlich Blau gewesen. Anstatt der verschollenen Zugfahnen wurden nach dem 2.WK Zugstandarten eingeführt.

Eine These: Die Bruchmeister traten die Nachfolge des Pritschenmeisters an. Sie hatten beim Freischießen einen ähnlich großen Umfang an Aufgaben zu erfüllen, jetzt in ernsthafter Manier. Nur so läßt sich das Prädikat „Meister“ erklären. Da die Tätigkeiten autoritäre Erscheinung und Lebenserfahrung erforderten, müßten die Amtsinhaber mindestens mittelalt gewesen sein, jedenfalls nicht jung. Im weiteren Fortgang der Entwicklungen wurde dann auch der Universalcharakter des Bruchmeisters unzeitgemäß. Man strebte eine Trennung der Zuständigkeiten an, vor allem zwischen einerseits der unmittelbaren Betreuung der Abläufe des Schießens (durch den neuen Schützenknecht und dessen Mitarbeiter), andererseits dem Schutz der allgemein geltenden Ordnung (durch die aufkommende Polizei, anfangs auch Militär). Den Bruchmeistern blieb nur noch das Fahnetragen übrig. Hierfür waren nun aber andere Qualitäten gefragt, solche, wie sie mit den Worten „jung, ledig, unbescholten“ noch heute wiedergegeben werden. Die modernen Bruchmeister sollten kräftemäßig eine Fahne tragen können, diese nicht durch Verfehlungen aus dem persönlichen Lebenswandel beflecken, und auch nicht mit eigener Auffälligkeit von ihr ablenken. Ende der These.

Warum ist der Schützenausmarsch überhaupt in Züge unterteilt? Geographische Gründe hat es nicht. Zwar werden die hannoverschen Schützenvereine nach den vier Himmelsrichtungen sortiert in die vier Züge eingesetzt (ohne feste Zuordnung). Jedoch geschah diese Bildung von Untergruppen erst in den 1960er Jahren, und auch zu einem anderen Zweck, der Strukturierung der großen Menge an Vereinen innerhalb des „Verbandes Hannoverscher Schützenvereine“. Und für die Orientierungserleichterung erscheint eine Teilung in Züge weitaus zu grob. Zumindest im 20. Jahrhundert wäre da ein Durchnummerieren viel geeigneter gewesen, welches - kaum zu glauben - erst im Jahr 2000 eingeführt wurde. Aber was ist es sonst? Die Aufspaltung in zwei Züge hatte vermutlich schlicht den Grund, daß zwei Bruchmeister vorhanden waren, denen man passend eine rote und eine weiße Fahne in die Hand drücken konnte. Zur Erhöhung auf drei Züge mag man sich veranlaßt gesehen haben, weil die Teilnehmerzahlen zu dem Zeitpunkt in keinem sinnvollen Verhältnis zu der von den Vorfahren geerbten Zweiteilung standen. Außerdem verfügte der Schützenausmarsch damals über genau drei hochwertige Kapellen. Sehr einleuchtend ist der Schritt von drei auf vier: Da anders als heute zum Startkommando schon der gesamte Zug marschbereit auf der Bahn stand, mußten den Teilnehmergruppen verschiedene Aufstellungsorte zugewiesen werden. So war vor 1927 für den 1. Zug der Abschnitt auf der Köbelinger Straße (ehemaliger Länge) vom Marktplatz bis zur historischen Straße Knappenort bestimmt, für den 2. Zug die Überleitung in die Breite Straße bis zur Ebhardtstraße, für den 3. Zug die Ebhardtstraße hinaus auf den Friedrichswall. Bei den wachsenden Teilnehmerzahlen konnte man sich vielleicht erst noch enger drängen, dann aber kam das Schema an seine Grenzen. Man brauchte mehr Aufstellungs­raum, und um diesen zu definieren, eben eine weitere Unterteilung des Gesamtzuges. Ab 1927 startete der 2. Zug in der Ebhardtstraße, der 3. Zug bei der Aegidienkirche in der Osterstraße (damit ohne direkten Anschluß an das Ende des 2. Zuges, wodurch ungewohnte Wartezeit entstand), der 4. Zug in der Baringstraße. Seitdem sich der Gesamtzug erst nach dem Start­kommando über Stunden laufend zusammensetzt, entbehrt die Unterteilung in Züge jeder wirklichen Sinnhaftigkeit. Sie dient wie wohl zu Zeiten zweier Züge wieder nur der Inszenierung der Bruchmeister, und umgekehrt.

Am einfachsten ist das Farbspektrum Weiß/Rot/Gelb/Grün der Züge zu erklären. Rot-Weiß sind seit jeher die Stadtfarben, abgeleitet aus dem Wappen mit dem weißen Stadttor auf rotem Schild (die Angabe eines Stadtlexikons, wonach die Stadtfarben früher mal Rot-Gelb-Grün gewesen seien, ist falsch). Entsprechend führte die bewaffnete Bürgerkompanie der Hannoveraner im 16. Jahrhundert eine rote und eine weiße Fahne. Anfang des 17. Jahrhunderts waren auch eine gelbe und eine grüne Fahne in Betrieb. Jene Farben wiederum stammten aus einem Münzzeichen und Alternativ-Wappen für Hannover, dem grünen sogenannten „Kleeblatt“ auf gelbem Grund, das obendrein als kleiner Zusatzeffekt in das offizielle Stadtwappen einwanderte. Als der Schützenausmarsch nur zwei Zugfahnen hatte, werden die Farben demnach Rot/Weiß gewesen sein. Bei der Erhöhung auf drei Züge mußte man unter den insgesamt vier als eigen betrach­teten Farben eine streichen. Es traf nicht überraschend die am wenigsten selb­ständige Kontrastfarbe Weiß. Somit waren die Zugfarben plötzlich Rot/Gelb/Grün. Doch die weiße Fahne wurde im Unterbewußtsein der hannoverschen Schützen­szene reumütig weitergetragen. 1925 begannen die Planungen für ihre Rückkehr. Zunächst erkannte man gar nicht die damit verbundene Möglichkeit einer Neuunterteilung in vier Züge, sondern stellte sich vor, daß die rote und die weiße Fahne gemeinsam dem 1. Zug vorangetragen würden. Letztlich landete sie allein ganz vorn, in der Reihenfolge willentlich benachbart mit Rot, aber getrennt von der anderen hellen Farbe Gelb. Trotz dieser Geschichten sollte man sich auf das Farbspektrum der Züge nun nichts einbilden. Wenn vier Farben verlangt sind, gibt es keine näherliegende Wahl (siehe auch Kölner und Braunschweiger Karneval).





Auf den bis einschließlich 2001 verwendeten Standarten hieß es „Hauptstadt“, nicht „Landeshauptstadt“:








Startpunkt (Altes) Rathaus  -  Zielort (erster) Schützenplatz in der Ohe  /
Einbeziehung der Calenberger Neustadt


Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurden die Zustände am immer dichter bebauten Klagesmarkt als kaum mehr haltbar empfunden. Hannover brauchte einen neuen Schießbahn-Schützenhaus-Schützenplatz-Komplex. Im Magistrat (Stadtregierung) entbrannte Streit. Es verbreitete sich die Ansicht, daß man das angeblich über­flüssige Schützenwesen bei dieser Gelegenheit aussterben lassen sollte. Umso wichtiger war jetzt jeder Fürsprecher, wie z.B. der mit einer Prüfung beauftragte Stadtkämmerer, welcher 1794 löblich betonte: „Insonderheit den mit fliegender Fahne und klingendem Spiele öffentlichen Aus- und Einzug im Johannis-Schießen, sammt Schlagung des General-Marsches zum feyerlichen Aufbruche der Schützen an jedem Morgen durch die ganze Altstadt, halte ich für ein nützlich aufzu­bewahrendes Überbleibsel von jener alten Verfaßung, da die Stadt gegen auswärtige Feinde sich selbst beschützen mußte, und daß noch, wie seit länger als sechs Jahrhunderten geschehen, an denen Schützen-Tagen die hölzerne Fahne zur Einladung der Fremden auf öffentlichem Markte ausgestecket wird.“ Bedingt durch den napoleonischen Feldzug fiel das Freischießen 1803 aus. Ab 1804 verhängten die wechselnden Besatzer Frankreich und Preußen ein Verbot.

1814, noch während der Befreiungskriege, erstand das Hannoversche Schützenfest wieder auf. Die allgemein patriotische Stimmung führte dem Schützenausmarsch viele neue Teilnehmer zu. Ehemalige Mitglieder der „King`s German Legion“, eines nach dem Sieg über Napoleon aufgelösten britisch-hannoverschen Militärverbands (nach ihr ist die Legionsbrücke nordwestlich des heutigen Schützenplatzes benannt), fanden hier die Möglichkeit, ihre schätzengelernten Schießübungen weiterzubetreiben. Ein riesiger Fortschritt konnte mit dem Einstieg dreier Militärkapellen bewirkt werden. Diese waren im Stadtleben bekannt, setzten daher die musikalischen Maßstäbe, und unterhalb dessen sollte es beim Schützen­ausmarsch nicht länger laufen. Bezahlt wurden die Kapellen zunächst aus frei­willigen Spenden der Schützen, später aus der Schützenkasse. Damit der Neu­heiten nicht genug, ab 1818 verlagerte sich auch noch der Startpunkt zum Rathaus, dem heutigen Alten Rathaus. So nah hatte man vorher nicht auf das Signal zum Losmarschieren warten können, auf den Glockenschlag der Marktkirche.

Ebenfalls 1814 riefen die Bürger der Calenberger Neustadt ein eigenes Schützenfest ins Leben. Ihre Siedlung, auf dem historischen Grund des Papagoyen-Schießens stehend, hatte etwa ein Viertel so viele Einwohner wie die Altstadt. 1818 wurde die Zahl der Neustädter Schützen auf beachtliche 350-400 geschätzt - was kühn umgerechnet für die Altstadt ca. 1.500 und für beide zusammen knapp 2.000 ergeben würde... Es ist schwer nachzuvollziehen, daß die Calenberger Neustadt sogar innerhalb der um sie herum erweiterten Stadtmauern lag, aber dennoch nicht zu Hannover zählte. Neustädter und Altstädter Kinder sollen sich traditionell während der Schützenfestzeit über die Leine hinweg aus Steinschleudern mit Klooten (= Matschklumpen) beschossen haben. Nun drifteten die beiden Siedlungen also noch mehr auseinander. Die Neustädter Schützen marschierten am Montagmorgen vom Rathaus in der Bäckerstraße (heute westliches Ende des Ernst-Thoms-Wegs) durch die Herrenhäuser Allee zum Schloß Herrenhausen aus. Ihre Schießbahn befand sich dort auf der Straße mit dem später erbauten Mausoleum, der letzten Ruhestätte von König Ernst August. Doch dieses Treiben fand ein jähes Ende. Als die Calenberger Neustadt 1824 nach Hannover eingemeindet wurde, vereinigte man zum Folgejahr auch das Schützenwesen.

Ist die Frage offen, wohin denn dann ausmarschiert wurde. Zur Auswahl für die Neuanlegung eines Schützenplatzes hatte vor allem die Ohe gestanden, das ungefähre Gelände des legendären Schützenhofs 1601. Dagegen protestierten die Bürger aber aus Angst vor den häufigen Überschwemmungen zwischen Leine und Ihme. Sie schlugen die Bult vor, also die Gegend um den Bischofsholer Damm. Wie anders wäre daraufhin die weitere Geschichte verlaufen - geradezu unvorstellbar bezüglich des Schützenausmarschs. Stadtdirektor (= Stadtoberhaupt) Wilhelm Rumann drückte die Ohe als Standort durch. In gemeinsamer Planung mit dem Waterlooplatz entstand das Schützenfestgelände südlich der Calenberger Neustadt. Ob die Fläche zu dem Zeitpunkt schon hannoversch war oder auch wieder außerhalb der Stadt lag, ist unklar, aber vermutlich Ersteres. Probleme mit Hochwasser sollte es tatsächlich in manchen Jahren geben, der Schützenausmarsch wurde davon allerdings nur 1861 betroffen, als einmal das ganze Freischießen um eine Woche nach hinten verschoben werden mußte. Genaue Fläche dieses ersten Schützenplatzes in der Ohe, zumindest des Kerns mit Rundteil und Schützenhaus, war diejenige des jetzigen nordöstlichen Stadionvorplatzes (Walter-Rodekamp-Platz). Die ausgefransten äußeren Bereiche lagen auch teilweise auf dem Gebiet des gegenwärtigen Schützenplatzes, während die Schießbahnen über den Boden verliefen, auf dem das Stadion steht.

Obwohl die Fertigstellung der Anlagen noch bis zum Schützenfest 1827 dauerte, wurde die Ohe bereits ab 1825 als Ziel angesteuert. Die Situation am Klagesmarkt war nämlich so akut brenzlig geworden, daß man lieber schonmal unter provi­sorischen Bedingungen rüberwechselte. Seitdem geht es für den Schützen­ausmarsch also statt nach Norden nach Süden hinaus. Die lange Zielgerade „Am Waterlooplatze“ soll - wo gibt`s denn sowas - eine Birkenallee gewesen sein. Konsequent wurden in der Streckenführung fortan auch die Straßen des Siedlungsbereichs der Calenberger Neustadt berücksichtigt, was heutzutage ja lange nicht mehr der Fall ist. Und gleich das Jahr 1825 ging chaotisch über die Bühne. Neben den neuen Strecken und den Provisorien verursachten die Eingliederung der Neustädter Schützen sowie überdies eine gewisse Teilnahmepflicht (dazu mehr in einem anderen Kapitel) dermaßen vielfältige Streitigkeiten, besonders auch hinsichtlich der „Form des Ausmarsches“, daß sich das Freischießen bis zum 22. August hinzog. Am Klagesmarkt wurde übrigens trotzdem weitergefeiert: Dort auf Grund, der nicht zu Hannover gehörte sondern ihr eigener war, begingen nun die Vorstadtgemeinden ihre Schützenfeste, wenn auch ohne das Schießen selbst. Erst mit der Eingemeindung nach Hannover 1859 war da endgültig „Schluß mit lustig“.


Wilhelm Rumann dargestellt in einem Fries am Neuen Rathaus (mit König Ernst August):











Schützenartillerie

Die Abgeschiedenheit fernab von Siedlungsgebieten nutzte man in der Ohe sofort zur Einführung von Kanonendonner; siehe obiges Bild aus dem offiziellen Eröffnungsjahr 1827. Wobei dieser Lärm nun wiederum dem Zweck galt, weithin gehört zu werden… Als wichtigster Anlaß wurde im Rundteil dann geböllert, wenn der Zug des Schützenausmarschs auf der Zielgeraden die Höhe „Neues Thor“ erreichte. Beim Neuen Thor handelte es sich um eine 1833 gebaute Anordnung von vier Pfeilern, die etwas nördlich des damaligen bzw. östlich des jetzigen Schützen­platzes standen (später in die Schloßstraße umgesetzt, wo sie bis heute zu finden sind). Aber im Verlauf des Freischießens zündeten die Kanoniere bis zum Abend auch noch weitere Ladungen. Dieses sogenannte Böllerschießen war und ist ein allgemein verbreiteter Brauch bei deutschen Schützenfesten. Es fliegen dabei keine Kugeln, sondern es explodiert Pulver. Die Tätigkeit ist sehr gefährlich; auch in Hannover kam es zu schwersten Verletzungen.

In den Fundstellen heißt die Showgruppe mal „Schützenartillerie“, mal „Städtische Artillerie“, mal „Schützenmilitär“. Zu ihrer organisatorischen Verfaßtheit gibt es keine Hinweise. Der Erlebnisbericht von 1836 schildert die Uniform als blaue Jacken, gelbe Hosen, gelbe Handschuhe, was sich mit den anderweitigen Bildzeugnissen offensichtlich keineswegs deckt und für diese schmutzige Arbeit auch ganz und gar unpraktisch erscheint, jedoch verblüffend mit der gemalten Wiedergabe der Ausrufer-Tamboure-Truppe aus dem 18. Jahrhundert überein­stimmt. Die Angabe ist allerdings vollkommen glaubwürdig, da der auswärtige Berichterstatter seine Unterkunft privat bei einem Kanonier hatte. Man kann es nur so stehenlassen. Beim Schützenausmarsch marschierten die Kanoniere selbst mit, denn auch sie waren Schützen, die zur Teilnahme am Schießwettbewerb zunächst die Strecke zurückgelegt haben mußten. „Am Waterlooplatze“ (= in der Waterloostraße) rissen sie dann aus und rannten vor, um rechtzeitig die Kanonen bedienen zu können. Deshalb befand sich ihre Position gezwungenermaßen noch vor dem Ausrufer und den Tambouren. Hierdurch trat das Problem auf, daß die Zugspitze vermasselt wurde. Zur imaginären Lösung behalf man sich mit dem Trick, sie zwar individuell als Teilnehmer zu werten, aber offiziell keine Artilleriegruppe im Zug zu kennen. In den Zugaufstellungen, deren Veröffentlichung nach 1900 begann, waren sie niemals ausgewiesen (im Gegensatz zu Ausrufer und Tambouren). Von wem die Kanonen im Rundteil aufgefahren, vorbereitet und bewacht worden waren, ist unbekannt. Wie so vieles, endete das Zeitalter des Böllerschießens mit dem 2.WK.










Bürgerwehr-Jahre  /  Verhältnis zum Königshaus

Bei den drei Schützenausmärschen 1848 war alles anders. Die offene, einladende Eigenschaft der Veranstaltungen erschien in Hannover wie geschaffen, um als Grundlage für die Aktivitäten der Deutschen Revolution hergenommen zu werden. So marschierte diesmal die „Bürgerwehr“ durch die Straßen, bestehend aus der kämpferischen Bürgerwehr Hannover im engeren Sinne, vielen Sympathisanten aus Stadt und Umland, auch Jugendlichen (darunter 16-jährig der Max-und-Moritz-Schöpfer Wilhelm Busch), und natürlich den Schützen. Das Schützenkollegium hatte sich dem Kommandeur der Bürgerwehr Hannover untergeordnet. Über dem Zug wehten schwarz-rot-goldene Fahnen, an den Hüten der Schützen war das „Hannoversche Kleeblatt“ gegen schwarz-rot-goldene Kokarden ausgetauscht worden. Pferde und Kanonen verstärkten das martialische Erscheinungsbild. Die übrige Bevölkerung jubelte begeistert zu.

Adressat des Zähnefletschens mußte gemäß dem Revolutionsgedanken König Ernst August I. sein. Der ließ sich am Montag verständlicherweise nicht blicken, tauchte aber am Dienstag überraschend auf dem Schützenplatz auf. Daß er sich schon immer ausgesprochen schützenfreundlich gezeigt hatte, war anerkannt, wurde jedoch umständehalber verdrängt. Stadtbehörde und Schützenkollegium konnten das Schützenfest unmöglich vom Aufruhr bereinigen, weshalb auch sie mit dem König im Klinsch lagen. Alle Seiten waren sich des Wertes sowohl des Schützenfestes als auch des Residenzstadt-Statusses vollauf bewußt, und doch herrschte Kalter Krieg. Die Schützen hätten ihn auflösen können, aber wozu sollten sie? Bürgerwehr-Charakter war schließlich einst von ihnen verlangt worden, wenn auch nur zum Zwecke der Verteidigung. Jetzt im Rahmen der Revolutionsstimmung bot sich die Gelegenheit, mal selbst Macht zu demonstrieren. Und damit gedachte man gar nicht mehr aufzuhören. Während nach 1849 fast alle Bürgerwehren in deutschen Landen wieder einschliefen, hielt sich ausgerechnet der Schützen­ausmarsch Hannover als Hort der politischen Spannung. Die Abläufe waren durchzogen von Sticheleien und Selbstbehinderungen, z.B. spielten die beteiligten Militärkapellen einerseits und die unabhängigen Kapellen andererseits im gleichen Zug Lieder mit gegensätzlichen Bedeutungen. Satte neun Jahre lang bis ein­schließlich 1856 wurde der Zwist getrieben! Gewissermaßen wollte das Volk durch die Vitalität auch erkennen lassen, daß es unter dem in Wirklichkeit nicht un­beliebten König gut gedeiht. Ab 1854 verwendete man für den Schützenausmarsch kein Schwarz-Rot-Gold mehr, Gelb-Weiß auch noch nicht wieder, sondern die Stadtfarben Rot-Weiß.

Das Freischießen/Schützenfest 1848 trug den - nicht näher bestimmten - Namen „Volksfest“. Und fürwahr, in seiner Geschichte war dies der Moment, da das Hannoversche Schützenfest so richtig die Qualität eines Volksfestes gewann. Zuvor doch mehr eine Sache der besser gestellten Bürger gewesen, wurden hiermit die Standesunterschiede weggewischt. Es sollen gar Hofdamen von Kronprinz Georg V. mit Bürgerwehr`lern getanzt haben. 1848 begann auch erst die einzigartige Ausgestaltung des Rundteils im Zentrum des Schützenplatzes mit Schmuck und Illumination (= Lichterkunst). Ein traumhaft schöner Ort entwickelte sich, an dem alle Hannoveraner zusammen feierten.

Noch ein Nachklatsch ereignete sich 1861, als Gastschützen aus Wolfenbüttel, Northeim, Hildesheim und Bremen in den Schützenausmarsch aufgenommen waren, die am Abend dem nunmehrigen Hannoverschen König Georg V. vorgestellt werden sollten. Von den Wolfenbüttlern wurde eine schwarz-rot-goldene Fahne mitgeführt. Zeitungen verbreiteten in ganz Deutschland die Meldung, daß die Fahne polizeilich beschlagnahmt worden sei, um eine Provokation für den König zu vermeiden, woraufhin die herzogtum-braunschweigischen Gäste erbost abgereist wären. In Wahrheit hatte man das Stück nur wegen eines Regenschauers unter schützendes Dach gebracht. Und der populäre Georg V. war dem Schützenwesen doch sehr zugetan. Er nahm öfter an Schützenfesten im ganzen Land teil (mußte dann aber wegen seiner Erblindung jemand anderen stellvertretend für sich schießen lassen). Im Jahr 1862, ein Vierteljahrhundert nachdem die Stadt 1837 Residenz geworden war, begingen Hannovers Schützen am zweiten Sonntag des Schützenfestes einen feierlichen Zug nach Herrenhausen zu Ehren Georgs V.


Der 1851 von Ernst August gestiftete Pokal der Schützengilde zu Clenze (Wendland) und das 1861 von Georg V. gestiftete Königsschild der Schützenvereinigung Döhren (bei Herrenhausen 01 ein baugleiches zu sehen) sind ständige Zugteilnehmer:

(Hier klicken für ein größeres Bild des Pokals)                                                                               

Manche Teilnehmergruppen, die mit dem Zug anreisen, posieren vor dem Bahnhof am Ernst-August-Reiterstandbild:


Einige sporadisch teilnehmende Vereine (Tostedter Schützenverein, Jägerkompanie der Bevenser Gilde, Jägerkompanie der Schützengilde Bodenteich) tragen mit historischer Erlaubnis Uniformen nach Königlich-Hannoverschen Militäreinheiten:





Teilnahmepflicht für Neubürger (1825-1874)

Da Hannovers Schützenwesen eigentlich einen guten Trend hatte, wird es nicht aus der Not geschehen sein, was die Stadtbehörde sich 1825 ausdachte. Vielmehr wollte sie - ganz im Sinne des alten Mottos - die Gunst der Stunde dazu nutzen, die Tradition abzusichern und die Größe auszubauen. Jeder neue Bürger sollte ab sofort zur Bestätigung seiner erhaltenen Bürgerrechte drei Jahre lang am Schützenausmarsch teilnehmen müssen! Das Bürgerrecht brauchten Einwohner, um ein Grundstück besitzen zu können, woraus sich das Wahlrecht ergab, oder wenn sie bestimmte Gewerbe betreiben wollten. Man hatte es auch trotz Erfüllung der Voraussetzungen nicht automatisch inne, sondern mußte es beantragen und sich erkaufen (10 Taler; die Preise galten zumindest in der Spätphase). Nun war man anschließend also auch noch zu drei mal drei Ausmärschen verpflichtet, was bis zu neun Tage Arbeitsausfall bedeutete. Andernfalls wurde eine Strafe von 1 Taler pro verpaßtem Ausmarsch fällig. Daß die Vorschrift sich nur auf Männer bezog, ist übrigens verwirrenderweise nicht explizit herauszulesen, konnte nach damaligen Verhältnissen aber nicht anders verstanden werden, da Frauen weder für sich selbständig an die Bürgerrechte gelangten, noch als Beteiligte beim Schützenausmarsch erwogen wurden. Und weil es so spektakulär ist, nochmal zur Klarstellung: Die neuen Bürger mußten nicht an den Schießwettbewerben teilnehmen. Es wäre ja auch schlecht möglich, jemandem am Schießstand Bemühen abzunötigen. Nein, hier ging es tatsächlich um das bloße Mitwirken als äußerlicher Schütze beim Schützenausmarsch!!!

Unverständnis, Protest und auch Rechtsklagen blieben nicht aus. Kritiker betitelten die Vorschrift - mit einem wohl etwas zu harten Wort - als „Zwang“. Es konnte doch nicht angehen, daß die Stadtbehörde sich auf Tradition berief, obwohl die Zustände sich entschieden gewandelt hatten. Daß man von der Obrigkeit dazu verdonnert wird, andere Leute bei der Ausübung deren Hobbies zu unterstützen. Daß Personen, die nie ein Gewehr in der Hand hatten und gar nicht abfeuern würden, als Statisten herumlaufen sollen. Daß ein angebliches Volksfest nicht ganz auf Freiwilligkeit basiert. Rechtlich stand die Vorschrift in mehrfacher Hinsicht auf wackeligen Füßen: 1. Staatsdiener waren von der Verpflichtung ausgenommen. Für diese Ungleichbehandlung gab es keinen Grund. 2. Mit den einkalkulierten Strafzahlungen verschaffte sich die Stadtbehörde eine dubiose indirekte Einnahme­quelle. 3. Es schien fraglich, ob die Schützenordnung als Mittel ausreicht, um diese Rechtswirkung auf Dritte zu entfalten. 4. Vor allem widersprach es offensichtlich dem Verfassungsgrundsatz der individuellen Freiheit, Bürger ohne Notstand zu solchen Pflichten heranzuziehen. Die Landdrostei als Aufsichtsbehörde empfahl der Stadt Hannover im Jahr 1865 dringend, diese Vorschrift fallenzulassen. Alsbald befaßte sich der Magistrat auch mit dem Thema. Überraschend wurde dabei beschlossen, an ihr festzuhalten, nur senkte man den Zeitraum auf zwei Jahre bzw. sechs Ausmärsche herab. In den Folgejahren war beim Schützen­ausmarsch allerdings ein fortlaufender Rückgang der Teilnahme von Neubürgern zu beobachten, was heißt, daß sie lieber die Strafen zahlten oder im Zweifelsfall auf die Bürgerrechte verzichteten. Unter diesen Umständen beugte sich die Stadt­behörde schließlich dem öffentlichen Druck. Zu 1875 war der „Zwang“ aufgehoben.

Vielleicht hat diese Ära den Schützenausmarsch Hannover nachhaltig gesichert oder gerettet oder gefördert, vielleicht auch nicht. Niemand kann es sagen. Es fällt auf, daß Derartiges aus anderen Orten nicht berichtet wird (Linden ab 1833?, Peine?). So zeugt die hannoversche Teilnahmepflicht vor 200 Jahren von extremstem Bewußtsein für die Historie des Kulturguts in der Stadt, den Stellen­wert im Stadtgeschehen, die Außergewöhnlichkeit gegenüber anderen Städten, wohlgemerkt aufgrund dessen, was bis dahin schon alles passiert war. Umso sorgenvoller blickte man 1874 nach vorn. Wenig deutete darauf hin, daß sich das moderne großstädtische Hannover noch mit dem althergebrachten Schützen­ausmarsch aufhalten würde. Die Austragungen des Dienstags und Mittwochs wurden ab 1874 oder 1875 eingestellt, auch in der Hoffnung, möglichst viel Fokus auf den Termin zu lenken, an dem jetzt das Schicksal hing: Montagmorgen, 8 Uhr.


Aus dem Adreßbuch (!) von 1866:








Beginn der Uniformierung  /  USG v. 1837

Zur Kleidung der ausmarschierenden hannoverschen Schützen, bevor es Schützenvereine gab, haben wir keine stichhaltige Überlieferung. Drei Gemälde von Johann Heinrich Ramberg anno 1832 (davon eines oder zweie rückwirkend auf die 1770er Jahre) sowie ein Gemälde von Burchard Giesewell aus den 1820er Jahren veranschaulichen zwar den Trubel auf den jeweiligen Schützenplätzen, befassen sich aber nicht dezidiert mit Schützen, stellen nichtmal Männergruppen überhaupt dar. Interessant könnte ein weiteres Gemälde eines namentlich nicht benennbaren Künstlers sein, das Adolph Friedrich, Herzog von Cambridge und Vizekönig von Hannover, in den 1810er oder 1820er Jahren auf dem entsprechen­den Schützenplatz mit Schützen zeigen soll. Solange dieses nicht entdeckt wird, tappen wir weiter im Dunkeln. Sicher ist nur, daß die Teilnehmer des Schützen­ausmarschs verpflichtet waren, einen mit Eichenlaub geschmückten runden Hut zu tragen, dem auch einheitlich das Symbol des „Hannoverschen Kleeblatts“ aus Blech anhaften mußte.

Dann kam das turbulente Jahr 1837. Kurz vor dem Schützenfest-Termin starb der in England residierende hannoversch-englische König Wilhelm IV. Weil damit die Herrscher-Union geendet war, zog aus London dessen Bruder Ernst August I. triumphal im Leineschloß ein, um das Königreich Hannover zu übernehmen. Bei der hellen Aufregung wurde das Schützenfest um drei Wochen verschoben. 1837 ist auch bekannt dafür, daß der erzkonservative König Ernst August mit seinem Amtsantritt die vorgefundene liberale Landesverfassung aufhob (woraufhin sich der Protest der „Göttinger Sieben“ regte). An der neuen, zu 1837 in Kraft ge­tretenen städtischen Schützenordnung hatte er indessen nichts auszusetzen. Dabei enthielt auch sie ein epochales Zugeständnis an die Freiheit: „Züge gleichmäßig uniformirter Bürger können beim Ausmarsche eigene Sectionen bilden.“, hieß es erstmals. Mit anderen Worten, ab sofort waren Schützenvereine erlaubt!

Umgehend hatte sich am 6. Juni ein „Uniformirtes Schützencorps“ gegründet. Schon bei den Ausmärschen des Jahres 1837 trat der Verein in drei Sektionen an, also mit ca. 39 Mann. Seine Uniform bestand in Anlehnung an die Militäreinheit „Hannoversche Jäger“ aus grünem Interimsrock (halblanger Mantel), goldenem Koppel (Hüftgurt), schwarzer Hose, schwarzem Zylinder mit gelb-weißem Band, und einem Hirschfänger (einer Art Dolch) zusätzlich zum Gewehr. 1838 mar­schierten bereits sechs Sektionen in dieser Aufmachung. Die Mitglieder sortierten sich dabei von vorn nach hinten absteigend nach dem Alter. 1840 setzte man durch, in zwei Sechserreihen statt in den üblichen drei Viererreihen gehen zu dürfen, was wohl als mächtiger empfunden wurde. Man hat sich die Erscheinung ähnlich vorzu­stellen, wie sie heute vorwiegend im Rheinland zu beobachten ist: Hier klicken. Das hannoversche Welfenhaus führte - und tut dies bis heute - ein „Protektorat“ (= eine Schirmherrschaft) über den Verein; siehe im obigen Photo des Schildes den Zusatz „königlich privilegiert“. 1843 bekam er von Ernst August eine Fahne geschenkt, deren Stangenspitze eine Figur des Sachsenrosses zierte. Während der über­geordneten Ereignisse der Deutschen Revolution legten die Mitglieder ihre gemeinsame Uniform ab und lösten den Verein auf, hielten aber als lockerer Bund zusammen. 1854 entstand daraus von Neuem die „Uniformirte Schützen­gesellschaft Hannover“. Ab 1861 wurde statt des Zylinders ein grauer Schützenhut mit grünem Band getragen, 1865 erhielt man nach Verschliß der alten Fahne von König Georg V. eine neue (bis 1891 in Betrieb), in den 1890er Jahren wechselte die Hosenfarbe auf Weiß, und hundert Jahre später zurück auf Schwarz.

Bahnbrechend war die Geburtsstunde der Schützenvereine in Hannover allerdings nicht. Die USG 37 blieb ein sehr exklusiver Kreis von nie mehr als rund 100 Mitgliedern. Fast der gesamte Zug des Schützenausmarschs lief weiterhin nicht-uniformiert. Erst ein geschlagenes Vierteljahrhundert später, 1862, bildete sich der „Verein für Freihandschießen Hannover“ als Gemeinschaft von Schützen, denen an der systematischen Verbesserung der Schießleistungen gelegen war. Der VfF 62 nahm fleißig an Wettbewerben in ganz Deutschland teil, ging entsprechend auch auswärts bei Umzügen mit, repräsentierte so die Stadt Hannover, und heimste manche Trophäe ein, um sie dann beim nächsten Schützenausmarsch in der Heimat vorzuzeigen. Die Uniform dieses zweiten Vereins läßt sich herleiten, denn sie folgte der verkündeten - hochattraktiven - Einheitskleidung für Mitglieder des 1861 gegründeten „Deutschen Schützenbundes“: Joppe/Jacke grau mit grünen Aufschlägen, Hut grün mit schwarzem Band und bald einer größeren Feder, Hose unbekannt (wahrscheinlich schwarz). Schnitt und Stil glichen schon der jetzigen Schützenmode. Zwar nicht mehr durch den VfF 62, aber insgesamt beinhaltet der Schützenausmarsch auch heute etliche Blöcke in ungefähr dieser Gestaltung, wobei die USG Ahlem wohl besonders nah dran ist. Als weiterer Schützenverein könnte gemäß einer einzigen Erwähnung von 1872 eine „Schützengesellschaft Möller-Club“ bestanden haben. Aus dem Jahr 1872 stammte zudem der „Hannoversche Freihand-Schützenverein“. Dieser fristete jahrzehntelang ein distanziertes Dasein ohne jede Beteiligung am Schützen­ausmarsch, liefert aber dennoch wertvolle Hinweise über die damaligen Zustände. Demnach ist nicht zu unterschätzen, wie deutlich die verschiedenen Schützenvereine politische Lager darstellten. Bei der USG 37 hatte man eine partikularistische Anschauung, d.h. das Land Hannover sollte wie vor der 1866er Annektion durch Preußen ein freier Staat sein (Vereinsfarben entsprechend dem Land Hannover: Gelb-Weiß). Der VfF 62 war deutsch-nationalistisch und damit auch preußenfreundlich gesinnt (Vereinsfarben zuerst Schwarz-Rot-Gold, ab 1871 nach den neuen Nationalfarben Deutschlands: Schwarz-Weiß-Rot). Neben den Gegensätzen wiesen sie die Gemeinsamkeit auf, daß sie bedingt durch die Praxis beide die Monarchie stützten. Und genau das war den Mitgliedern des „Hannoverschen Freihand-Schützenvereins“ als drittem Lager zuwider, wo man den demokratisch-republikanischen Idealen der 48er-Revolution anhing...

Mit der durchgreifenden Gründungswelle der 1900er Jahre entwickelte sich dann im hannoverschen Schützenwesen - anders als in den meisten Städten - eine zersplitterte Vereinslandschaft. Hierdrin fiel die USG 37 in der Bedeutung zurück. Unbestritten galt ihr Block aber stets als ein Wahrzeichen des Schützenausmarschs, das nicht fehlen durfte. Gegen Ende des 20. Jahrhunderts gehörten die einstigen Pioniere unglücklicherweise auch zu den ersten hannoverschen Schützenvereinen, die in Personalnot gerieten. Infolgedessen verkaufte die USG 37 den Großteil ihrer Mäntel an die Schützengesellschaft Bremervörde. Jener Verein aus der zwischen Bremerhaven und Hamburg gelegenen Kleinstadt nutze sie bei sich für den Entwurf der Uniformierung einer speziellen Traditionsgruppe. Seit 1994 reisen die Bremervörder als ständiger Gastverein der USG 37 zum Schützenausmarsch an. Inzwischen besteht der nominelle USG-37-Block ohne Hannoveraner nur noch aus drei auswärtigen Schützenvereinen. Von ihnen werden das Schild und die Fahne der USG 37 über die Strecke geführt. Die Traditionsgruppe der SG Bremervörde soll förmlich die USG 37 darstellen, wenn auch die Kopf­bedeckungen vollkommen anders sind. Längere Mäntel sieht man heute übrigens ansonsten noch bei der Schützengilde Clenze und dem Eldagser Jägercorps. Abschließend drängt sich die Frage auf, worin sich eigentlich das Protektorat des Welfenhauses bemerkbar macht. Vielleicht wird dafür Sorge getragen, daß die USG 37 auf dem Papier weiter­existiert, das mag sein.


Vollständige USG 37 im Jahr 1887:



Denkwürdige Aufnahmen von 2007. Der Block der USG 37 mit Gastvereinen enthält insgesamt offenbar noch drei letzte Hannoveraner (beim vordersten steckt ein Hirschfänger in der Manteltasche!), während das „Modell Bremervörde“ lauert:







Folgende Zeitungsanzeigen von 1889 geben gut Kunde von den Bedingungen für die Zugteilnehmer, von der Wichtignahme der Schießwettbewerbe, und überhaupt von damaligen Wertvorstellungen. Das Jahr spielt hierbei keine Rolle, auch Jahrzehnte drumherum sah es grundsätzlich genauso aus. Einige ergänzende Hinweise: 1. Die Vorschrift zum Marschieren in 13er-Sektionen wurde mit der durchbrechenden Vereinsgründungswelle nicht mehr befolgt, da sie nur bei „endloser“ Menge an Schützen Sinn ergibt und aufgeht, nicht wenn die Menge bereits in Vereinsblöcke unterteilt ist. Über den 1.WK hinaus richteten sich noch die relativ großen Vereine VfF 62 und HSG 02 danach. 2. Den vor dem Start in Empfang genommenen Sektionsnummern-Zettel mußte der Teilnehmer nach der Ankunft auf dem Schützenplatz an einem Stand schnell wieder abgeben. Dieses Verfahren diente der Überprüfung, wer korrekt beim Schützenausmarsch mitgegangen ist. 3. Als beendet galt der Schützenausmarsch erst, wenn die Ansprache eines der Deputierten im Rundteil vorbei war. Das Rundteil zu früh zu verlassen, führte also auch noch zur Disqualifikation. 4. Ab 1953 trugen wieder alle aus­marschierenden Schützen ein einheitliches „Festabzeichen“, sehr wahrscheinlich erneut eine Gestaltung des „Hannoverschen Kleeblatts“. Mit dem Ende des Schießens in der Ohe dürfte sich das nur zwei Jahre später erledigt gehabt haben.









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